EU-Entwaldungsverordnung 2026: Papier, Notizbücher und Holzwaren aus Japan

Inhalt
Kurz gesagt: Stand Oktober 2026 gilt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Marktteilnehmer und ab dem 30. Juni 2027 für die meisten Kleinst- und Kleinunternehmen. Papier- und Pappwaren, Holzzellstoff und viele Holzwaren sind erfasst. Gedruckte Bücher und andere Druckerzeugnisse wurden im Dezember 2025 herausgenommen. Bei in Japan hergestellten Waren gibt die Sorgfaltserklärung normalerweise das EU-Unternehmen ab, das sie auf den EU-Markt bringt, nicht der japanische Hersteller.
Was sich geändert hat und welche Termine jetzt gelten
Die Verordnung stammt von 2023. Ihr Beginn wurde im Dezember 2024 verschoben, dann hat die Verordnung (EU) 2025/2650 (Dezember 2025) die Termine um 12 Monate nach hinten verlegt und die Regeln für nachgelagerte Unternehmen vereinfacht. Im September 2026 hat die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 Teile der Produktliste neu gefasst. Die jetzt geltenden Termine:
| Wer | Gilt ab |
|---|---|
| Große und mittlere Marktteilnehmer | 30. Dezember 2026 |
| Kleinst- und Kleinunternehmen (die bis zum 31. Dezember 2024 als solche gegründet wurden) | 30. Juni 2027 |
| Kleinst- und Kleinunternehmen, für Produkte, die bereits unter die EU-Holzhandelsverordnung fielen | 30. Dezember 2026 |
| Durch die Delegierte Verordnung 2026/2102 neu aufgenommene Produkte (löslicher Kaffee, bestimmte Palmölderivate und andere) | 30. Dezember 2027 |
Die dritte Zeile ist für Papier wichtig. Die alte EU-Holzhandelsverordnung erfasste bereits Zellstoff und Papier der Kapitel 47 und 48, daher gilt für einen kleinen EU-Importeur von Papierwaren der Termin im Dezember 2026, nicht der im Juni 2027. Diese alte Liste umfasste kein Holzgeschirr und keine Küchengeräte aus Holz (Position 4419) und keine „anderen Waren aus Holz“ (4421). Für diese Produkte erhält ein Kleinunternehmen den späteren Termin.
Welche Produkte aus Japan erfasst sind
| Produkt | Status nach Anhang I in geänderter Fassung |
|---|---|
| Papier, Pappe und Waren aus Papier (ex Kapitel 48), etwa Notizbücher und Kalender (4820), Kartons und Schachteln (4819), Papierbögen | Erfasst, mit den unten genannten Ausnahmen |
| Holzzellstoff (ex Kapitel 47) | Erfasst |
| Holzwaren: Rahmen (4414), Werkzeug- und Bürstengriffe (4417), Geschirr und Küchengeräte (4419), Kästchen, Etuis und Ziergegenstände (4420), andere Waren aus Holz (4421) | Erfasst, außer gebrauchte Waren und Waren aus zweiter Hand |
| Gedruckte Bücher, Zeitungen, Bilder und andere Druckerzeugnisse des Kapitels 49 | Durch die Verordnung 2025/2650 herausgenommen |
| Produkte aus Bambus, Rattan und „anderen holzartigen Stoffen“ | Nicht erfasst (Anmerkung durch 2026/2102 ergänzt) |
Der Eintrag für Kapitel 48 schließt jetzt aus:
- gebrauchte Produkte und Produkte aus zweiter Hand sowie Abfälle
- zurückgewonnenes Papier (Abfälle und Ausschuss) und daraus gewonnene Produkte
- Einweg-Verpackungen, die nur dazu dienen, ein anderes Produkt zu stützen, zu schützen oder zu tragen, und mit diesem zusammen gestellt werden
- Werbe- und Informationsmaterial, das nur ein anderes Produkt begleitet oder kostenlos abgegeben wird
- Muster von geringem Wert, die nur zur Erlangung von Aufträgen dienen
Einige praktische Folgen:
- Eine Geschenkschachtel aus Papier, die als Produkt verkauft wird, ist erfasst. Dieselbe Schachtel ist nicht erfasst, wenn sie nur einen Becher verpackt, den Sie verkaufen.
- Notizbücher bleiben erfasst. Sie stehen unter Position 4820 in Kapitel 48, daher betrifft sie die Herausnahme der Druckerzeugnisse (Kapitel 49) nicht. Bestätigen Sie den genauen Code mit Ihrem Zollagenten.
- Recyclingpapier: Produkte aus zurückgewonnenem Papier sind ausgenommen. Der Text sagt nicht, wie Papier mit nur teilweisem Recyclinganteil behandelt wird.
- Washi aus Nicht-Holz-Fasern wie Kozo: Ich habe keine offizielle Aussage gefunden, ob diese Fasern als Holz oder als „andere holzartige Stoffe“ gelten. Nehmen Sie weder das eine noch das andere an. Fragen Sie die zuständige Behörde in Ihrem Land.
Wer die Sorgfaltserklärung abgibt
Der „Marktteilnehmer“ ist derjenige, der das Produkt als Erster auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Bringt jemand mit Sitz außerhalb der EU Waren in Verkehr, gilt die erste in der EU ansässige Person, die sie bereitstellt, als Marktteilnehmer. In der Praxis ist das der EU-Importeur.
Bevor er die Waren in Verkehr bringt, muss der Marktteilnehmer über das EU-Informationssystem eine Sorgfaltserklärung abgeben. Die Referenznummer der Erklärung muss dem Zoll mitgeteilt werden, bevor die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden. Seit der Änderung von 2025 geben nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler keine eigenen Erklärungen mehr ab. Der Erste in der Kette muss die Referenznummern sammeln und aufbewahren, und diejenigen, die keine KMU sind, müssen sich im System registrieren.
Der Marktteilnehmer muss Folgendes sammeln und fünf Jahre aufbewahren:
- eine Beschreibung des Produkts, einschließlich der gebräuchlichen und wissenschaftlichen Namen der Holzarten
- die Menge und das Erzeugerland
- die Geolokalisierung jeder Parzelle, auf der das Holz geerntet wurde, mit dem Datum oder Zeitraum der Ernte. Parzellen über vier Hektar brauchen Polygone, keine Einzelpunkte
- Angaben zu Lieferanten und Kunden
- überprüfbare Informationen, dass das Holz entwaldungsfrei ist (keine Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020) und im Erzeugerland legal erzeugt wurde
Japan steht auf der Liste mit geringem Risiko in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093. Stammen alle Rohstoffe aus Ländern mit geringem Risiko, kann der Marktteilnehmer die vereinfachte Sorgfaltspflicht anwenden. Er kann die Schritte der Risikobewertung und Risikominderung auslassen, muss aber weiterhin die oben genannten Informationen sammeln und die Erklärung abgeben. Das Erzeugerland ist das Land, in dem die Bäume gewachsen sind und geerntet wurden, nicht das Land, in dem das Papier hergestellt wurde. In Japan hergestelltes Papier kann Zellstoff aus anderen Ländern enthalten, und das entscheidet über die Risikoklasse.
Die Änderung von 2025 hat außerdem eine Regelung für „Kleinst- oder kleine Primärerzeuger“ geschaffen: eine einmalige vereinfachte Erklärung, bei der statt der Geolokalisierung eine Postanschrift zulässig ist. Sie gilt nur für kleine Marktteilnehmer in Ländern mit geringem Risiko, die Produkte in Verkehr bringen, die sie selbst angebaut oder geerntet haben. Sie gilt nicht für einen Importeur fertiger Notizbücher oder Schachteln.
Was Sie einen japanischen Hersteller fragen sollten
Fragen Sie früh, denn die Antworten können ein oder zwei Stufen weiter oben in der Lieferkette liegen. Der Hersteller, der Ihr Notizbuch schneidet, bedruckt und bindet, hat das Papier womöglich nicht selbst hergestellt.
- Faserzusammensetzung jedes Papiers und jeder Pappe: Holzzellstoff, Recycling, Bambus oder Nicht-Holz-Faser, mit Prozentangaben.
- Baumarten, mit wissenschaftlichen Namen.
- Ernteland und ob die Papierfabrik die Geolokalisierung der Parzellen und die Erntedaten liefern kann.
- Welche Nachweise die Papierfabrik zur legalen Ernte und zur fehlenden Entwaldung seit dem 31. Dezember 2020 liefern kann.
- Ob der Papierlieferant EU-Kunden bereits EUDR-Informationen liefert.
Was das bedeutet, wenn Sie über mich bestellen
Ich bin nicht der Marktteilnehmer für Waren, die Sie einführen; das sind Sie oder Ihr Importeur. Bevor ich Papier- oder Holzwaren für ein Ziel in der EU anbiete, frage ich den Hersteller schriftlich und auf Japanisch nach den oben genannten Informationen. Ich gebe genau das weiter, was er liefert. Kann er es nicht liefern, sage ich es Ihnen vor der Bestellung, nicht nach der Produktion. Dieser Artikel erklärt die Regeln; er ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die EUDR-Seite und die FAQ der Kommission sowie die zuständige Behörde in Ihrem Land, bevor Sie sich auf etwas davon verlassen.
Mehr zu Papierprodukten: eigene Notizbücher und Papierwaren, eigene Papierschachteln und die Seite Schreibwaren und Papier. Um ein Projekt zu beginnen, schicken Sie mir eine Anfrage.
Quellen
- EUR-Lex, Regulation (EU) 2023/1115 on deforestation-free products: eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1115/oj
- EUR-Lex, Regulation (EU) 2025/2650 amending Regulation (EU) 2023/1115: eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/2650/oj
- EUR-Lex, Commission Delegated Regulation (EU) 2026/2102 amending Annex I: eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2026/2102/oj
- EUR-Lex, Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1093 (country risk list): eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1093/oj
- EUR-Lex, Regulation (EU) No 995/2010 (EU Timber Regulation), Annex: eur-lex.europa.eu/eli/reg/2010/995/oj
- European Commission, Regulation on Deforestation-free Products: environment.ec.europa.eu/topics/forests/deforestation/regulation-deforestation-free-products_en
- UK Trade Tariff, heading 4820 (notebooks, diaries and other stationery of paper): www.trade-tariff.service.gov.uk/headings/4820
- UK Trade Tariff, heading 4819 (cartons and boxes of paper): www.trade-tariff.service.gov.uk/headings/4819
Titelfoto: „White Notes Beside a Pencil on Brown Wooden Surface - Credit to http://homedust“ von Homedust, CC BY 2.0, via Flickr. Größe geändert und zugeschnitten. ↗ CC BY 2.0


